AGB´s

Terminvereinbarung:
Eine Terminvereinbarung erfolgt nur in Verbindung mit einer Terminkaution.
Diese beträgt meist 50,- oder 100,-€, kann aber von jedem Tätowierer selbst festgelegt werden.

Die Übergabe der Terminkaution stellt hierbei einen Vertragsabschluss mit dem Kunden und dem gewünschten Tätowierer dar. Zusätzlich erhaltet ihr eine schriftliche Terminvereinbarung.

Volljährigkeit:
Das Tätowieren von Minderjährigen lehnen wir aus Überzeugung freundlich ab. 

Terminabsage:
Wir gestatten unseren Kunden eine telefonische Terminverschiebung bis spätestens 48 Stunden vor Terminbeginn.
Werden Termine nach dieser Frist abgesagt oder verschoben, wird die geleistete Terminkaution vom jeweiligen Tätowierer komplett einbehalten und verfällt somit. Sollte ein neuer Termin seitens des Kunden angefordert werden, muss die Terminkaution wiederholt gezahlt werden.
Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt/verschoben kann der gesamte Tagessatz, oder der Preis des Tattoos, in Rechnung gestellt werden. Selbiges gilt bei Nichterscheinen oder erscheinen in nicht tätowierfähigem Zustand (siehe Punkt Zustand/körperliche Verfassung).


Terminkaution und Gutschein Rückerstattung
Auszahlungen in Bar sind nicht möglich.

Preis des Tattoos:
Der Preis des Tattoos kann nicht immer bei einem Besprechungstermin exakt festgelegt werden. Der genannte Preis stellt einen Richtwert dar. Es werden unter anderem auch Tagessatzpreise genannt. Dies wird in eurer Terminbestätigung schriftlich festgehalten.
Der Kunde hat kein Recht auf eine kostenlose Fertigstellung des Tattoos sollte der genannte Preis überschritten werden.

Zustand/körperliche Verfassung:
Bei Terminantritt dürfen folgende Punkte nicht eure Tätowierfähigkeit beeinflussen. Bei Zuwiderhandlungen können die vereinbarten Sitzungspreise voll in Rechnung gestellt werden. Desweiteren verfällt auch die Terminkaution bei eurem Tätowierer.
Nicht tätowierfähig:

  • Erkrankung die das Tätowieren ausschließen und verschwiegen wurden.

  • Unter Einfluss von Betäubungsmitteln.

  • Unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen.

  • In extrem unhygienischen Zustand, wie z.B. verschmutzte Kleidung oder erheblicher Schweißgeruch.

  • Unter Einfluss von blutverdünnender Medikamenten wie z.B. Asperin, ASS, Marcumar, etc.

  • Unter Verwendung von Betäubungscremes.

Die Beurteilung über den Zustand des Kunden wird jedem Tätowierer selbst überlassen.

Cover-up Gewährleistung
Wir können leider nicht garantieren, dass ein Cover-up Tattoo das zu covernde Tattoo nach der ersten Sitzung hundertprozentig überdeckt. Deshalb sind Coverups von der generellen Nachstechregel ausgenommen.
Es kann vorkommen, dass ein Cover-up mehr Zeit in Anspruch nimmt, als vorher geplant. Dies kann einen höheren Kostenaufwand zur Folge haben. Auch hierfür übernimmt der jeweilige Tätowierer keine Haftung.

Abheilungsprobleme
Sollte es während der Abheilungsphase zu Problemen kommen, ist dein Tätowierer unverzüglich zu kontaktieren. Sollte es zu Entzündungen, Vernarbung oder zur anderweitigen Verletzung des Tattoos kommen, die auf Nachlässigkeiten durch den Kunden zurück zu führen sind, wird keine Haftung übernommen.

6 Wochen Kontrolltermin/Nachstechen
Zum Umfang eurer Tätowierung gehört auch ein eventuelles Nachstechen.
Der Kunde hat einen Kontrolltermin ca. 4-6 Wochen nach dem Stechtermin wahrzunehmen. Dieser ist vorher von dem Kunden telefonisch oder per Mail zu vereinbaren. Das Tattoo muss nach unserer Anleitung gepflegt und versorgt werden. Die Beurteilung eines optimal gepflegten Tattoo liegt bei dem jeweiligen Tätowierer. Cover up´s und Farbunterschiede zu alten Tattoos sind vom kostenlosen Nachstechen ausgenommen.

Kleidung:
Wir müssen darauf hinweisen, dass beim Tätowieren Kleidung und Mitbringsel unwiderruflich verschmutzt werden können. Der Kunde hat hierfür keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Gutscheine:
Gutscheine können beim jeweiligen Tätowierer erworben werden. Sie werden nicht in bar ausgezahlt. Dies gilt auch für Teilbeträge.

EC Zahlung
Bei uns ist leider KEINE EC-Zahlung möglich.